Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit bzw. Überstunden:
- sofern es besondere Arbeitssituationen erfordern, dass Beschäftigte über eine längere Zeit ( max. 6 Monate) über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit bzw. Überstunden leisten müssen, kann im Einzelfall ein finanzieller Ausgleich erfolgen
- hierzu bedarf es einer vorherigen schriftlichen Anordnung durch die Abteilung Personal und Organisation
- für Schwerbehinderte können dabei gesonderte Regelungen zum Tragen kommen
Voraussetzungen:
- schriftlicher Antrag auf dem Dienstweg
- Angaben darüber, für welche/n Beschäftige/n aus welchem Anlass Mehrarbeit bzw. Überstunden angeordnet werden sollen
- Dauer und Umfang der Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Finanzierungsquelle
Dokumentation:
- die auf Anordnung geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden bedürfen der Dokumentation
- sonstige Abweichungen von der regulären Arbeitszeit, wie z. B. längeres Arbeiten an einzelnen Tagen sowie ganztägiger oder halbtägiger Zeitausgleich sollten von den Beschäftigten schriftlich erfasst und von der bzw. dem Vorgesetzten (monatlich) abgezeichnet werden
Ein Blick auf die Arbeitszeitdokumentation kann bei der Klärung helfen, wie etwaige Ungleichgewichte oder Überlasten ggf. aufgelöst werden können.
Hinweis
Sofern die Universität Kassel zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist, kann dafür ein Zeitausgleich genutzt werden.