Führungskräfte haben entsprechend ihrem jeweiligen Aufgaben- und Kompetenzbereich erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. Sie haben Handlungs-, Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse, besitzen die Budgetverantwortung und bestimmen damit unmittelbar die konkreten Arbeits- und Studienbedingungen in ihrem Bereich. Hieraus ergibt sich unmittelbar die Verantwortung für ihren sachlichen, räumlichen und personellen Leitungs- oder Teilleitungsbereich alle notwendigen Maßnahmen im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu veranlassen.






Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Gefährdungsbeurteilung zu. Sie ist vor Beginn aller Arbeitsprozesse durchzuführen und dient der systematischen Ermittlung von möglichen Belastungen und Gefährdungen. Aus ihr leiten sich alle Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ab. Eine dieser Maßnahmen sind z.B. Unterweisungen, die über Gefährdungen unterrichten und notwendige Fachkenntnisse vermitteln.


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