Die Kriterien für eine Vorauswahl der Bewerber:innen sind durch die Ausschreibung vorgegeben.

Im Sinne eines rechtssicheren Verfahrens erweist es sich als sinnvoll:

  • „harte“ Muss-Kriterien (muss vorliegen)
  • Soll-Kriterien (werden erwartet) und
  • Kann-Kriterien (von Vorteil)

zu for­mulieren und zu bewerten, mit Hilfe derer die Auswahl derjenigen Personen erfolgen wird, die für ein Auswahlgespräch eingeladen werden sollen.

Schwerbehinderte Bewerber:innen sind grundsätzlich zu einem Auswahlgespräch einzuladen. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihnen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

→ Mit Blick auf Bewerbungen schwerbehinderter Personen sollten Sie frühzeitig mit der Schwer­behindertenvertretung in Kontakt treten.

Achtung

Unterbleibt eine rechtlich gebotene Einladung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen der/des Bewerber:in gegen die Universität Kassel führen. In Zweifelsfällen, insbesondere bei unterschiedlicher Bewertung zu einer offensichtlichen Nicht-Eignung, sollte daher eine Rückfrage an die/den Sachbearbeiter:in in der Abteilung Personal und Organisation erfolgen.


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