Ist die Entscheidung - nach erfolgten Vorstellungsgesprächen unter Beteiligung des Personalrats, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie der Schwerbehindertenvertretung (nur wenn schwerbinderte Personen dabei sind) - für eine/einen Bewerber:in gefallen, senden Sie den Einstellungsvorschlag auf dem Dienstweg an die Abteilung Personal und Organisation. In diesem Einstellungsvorschlag ist die Auswahl beschrieben und begründet, warum die/der Wunschkandidat:in am besten geeignet ist. Wenn ein/e schwerbehinderte/r Bewerber:in ausgeschlossen wird, muss dies begründet werden und unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt sein.

Und dann?

→ wird die Zustimmung der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und des Personalrats als Gremium von der Abteilung Personal und Organisation eingeholt

→ die Sitzung des Personalrats findet jeden Donnerstag statt. Die Unterlagen müssen vollständig am vorhergehenden Freitag der Sachbearbeitung der Abteilung Personal und Organisation vorliegen

→ der Personalrat hat eine Frist von zwei Wochen für seine Entscheidung

Einstellungszusagen sowie -absagen werden aus rechtlichen Gründen nur durch die Abteilung Personal und Organisation versandt


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