Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ist abhängig von den Tätigkeiten, die der Person übertragen werden. Grundlage für die tarifrechtliche Bewertung bildet die Tätigkeitsbeschreibung.

Es dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die der Dotierung der Stellenressource im Strukturplan oder der Drittmittelbewilligung entsprechen.

Die Stufe wird aufgrund der bisherigen Berufserfahrung festgelegt.

Wissenschaftliche Beschäftigte mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss und entsprechender Tätigkeit werden in der Regel in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert. 

Besonders schwierig gestaltet sich mitunter die Eingruppierung bei Aufstockung von Teilzeitstellen, da es eine Vielzahl unterschiedlicher Eingruppierungen im technisch-administrativen Bereich gibt. Dazu sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der Abteilung Personal und Organisation in Verbindung setzen.


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