Die Grundsätze der Familienfreundlichkeit sind zu beachten, ebenso wie die Tatsache, dass häufige Fahrten aus dem Umland Teilzeitbeschäftigte finanziell und zeitlich erheblich belasten können. Es gilt daher, Balance zwischen den Anforderungen der Arbeitsplätze und den Interessen der Beschäftigten zu finden.

Die Regelungen zur Mobilen Arbeit sind durch die Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit geregelt (s.u.).


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