Für die Bediensteten der folgenden Bereiche und Einrichtungen gilt die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit:
- Zentrale Universitätsverwaltung
- Universitätsbibliothek
- IT-Servicezentrum
- UniKasselTransfer
- Uniwerkstätten
Für die Bediensteten der übrigen Bereiche sieht das Rundschreiben vom 02.02.2010 (s. u.) grundsätzlich eine feste Arbeitszeitregelung vor.
Hinweis
Alle Vereinbarungen über Abweichungen von der regulären Arbeitszeit müssen die o.g. rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.