In der Regel dauert die Probezeit sechs Monate. Die Abteilung Personal und Organisation schreibt bereits nach drei Monaten den Bereich an und teilt der/dem Vorgesetzten das Ende der Probezeit mit­. Dem Schreiben ist ein Formular beigefügt, mit dem vor Ablauf der Probezeit durch den Bereich bestätigt wird, ob die Probezeit erfolgreich verlaufen ist.

Dieser Brief zur „Halbzeit“ der Probezeit sollte auch spätestens Anlass sein, der/dem Beschäftigten eine Rückmeldung zu geben, wie die bisherige Zusammenarbeit wahrgenommen und bewertet wird.

Bestehen Zweifel, ob die Weiterbeschäftigung der richtige Weg ist, dann sollte erstens mit der betroffenen Person und zweitens mit der Abteilung Personal und Organisation umgehend das Gespräch gesucht werden. Ist eine positive Feststellung der Bewährung fraglich, muss rechtzeitig in Absprache mit der Abteilung Personal und Organisation eine Entscheidung vorbereitet werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist rechtlich ausgeschlossen.

Eine frühzeitige Kommunikation mit den Personen wird vorausgesetzt. In einigen Fällen kann eine klare Rückmeldung und die gemeinsame Suche nach Alternativen, ggf. auch mit dem Personalrat, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten oder der Schwerbehindertenvertretung als entlastend erlebt werden (Hinweise dazu finden sich weiter unten auch unter „vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses“).

Kurz vor Abschluss der Probezeit bzw. dem Übergang in das normale Beschäftigungsverhältnis ist ein Personalgespräch sinnvoll, das diesen Übergang zunächst als bedeutungsvoll markiert und Rückmeldung über die wechselseitige Wahrnehmung erlaubt.


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