Zu Beginn des Ausschreibungsprozesses stellen sich folgende Fragen:

  • Wie schreibe ich die Stelle aus: intern oder extern?
  • Wo veröffentliche ich die Stellenausschreibung?
  • Wie lang ist die Bewerbungsfrist?
  • Wie bringe ich die Ausschreibung richtig auf den Weg?

Antworten zu diesen Fragen in folgender Übersicht:

Intern oder extern?

Stellen können sowohl intern, als auch extern ausgeschrieben werden.

Wenn sicher ist, dass z. B. durch Aufstockung einer Teilzeitstelle Be­dienstete der Universität beschäftigt werden können, ist eine interne Ausschreibung über das Intranet der Universität ausreichend. Mit einer externen Ausschreibung wird eine breitere Öffentlichkeit erreicht, gleichzeitig erhöht diese Form der Ausschreibung die Chancen auf eine Auswahl unter einer größeren Zahl von Bewerber:innen.

Zu besetzende Stellen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind oder bei denen schon vor der Ausschreibung anzunehmen ist, dass es kaum interne Bewerber:innen geben wird, sollten zeitgleich intern und extern ausgeschrieben werden. Dies ist bei Stellen für wissen­schaftliche/künstlerische Mitarbeiter:innen in aller Regel der Fall. Externe sowie interne Ausschreibungen werden von der Abteilung Personal und Organisation auch der Agentur für Arbeit gemeldet, die dann Arbeitssuchende, insbesondere auch als arbeitssuchend gemeldete Schwerbehinderte, zur Bewerbung auffordert. Interne Ausschreibungen werden der Agentur für Arbeit ausschließlich für arbeitssuchend gemeldete Schwerbehinderte gemeldet.

Ausschreibungen für Pädagogische Mitarbeiter:innen erfolgen in der Regel über das Amtsblatt. Das Referat Schulpraktische Studien hilft weiter!

Beschäftigte, die ihren Stellenumfang erhöhen und/oder ihren Tätigkeitsbereich erweitern möchten, können über den internen Stellenvermittlungsmarkt vermittelt werden. Suchende Bereiche können über den Stellenvermittlungsmarkt bei personellen Engpässen (z.B. eine längere Erkrankung) ebenfalls auf den Pool der Interessierten zurückgreifen.

Zeitung oder Internet?

Bei einer externen Ausschreibung besteht die Möglichkeit, neben der Homepage der Universität Kassel weitere Optionen zur Publikation der Stellenanzeige zu nutzen. Stellenanzeigen in Printmedien wie z. B. der ZEIT oder in der Lokalzeitung HNA erreichen eine breite Öffentlichkeit, sind aber auch mit hohen Kosten für den einstellenden Bereich verbunden.

Sinnvoll kann es sein, kleinere Anzeigen drucken zu lassen, in denen beispielsweise mit einem QR-Code ein Hinweis auf eine Internetanzeige gegeben wird oder auch gemeinsam mit anderen ausschreibenden Bereichen eine Anzeige gemeinsam zu gestalten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Stellenanzeige auf verschiedenen Internetportalen, wie z. B. LinkedIn, XING, bund.de und in Fachjournalen etc. zu veröffentlichen. Die gewünschten Veröffentlichungen sind über das Ausschreibungsformular durch den ausschreibenden Bereich mitzuteilen.                               

Eine Veröffentlichung wird dann durch die Abteilung Personal und Organisation veranlasst.

Eine Ausschreibung kann ausschließlich im Intranet oder öffentlich im Internet auf der Homepage erfolgen. Unbefristet zu besetzende Stellen im akademischen Bereich sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.

Bewerbungsfrist

In der Regel beträgt die Bewerbungsfrist mindestens 2 Wochen; in Ausnahmefällen kann sie in Absprache mit den Gremien kürzer sein.

Solange noch keine abschließende Vorauswahl getroffen wurde, können auch nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen be­rücksichtigt werden.

Ausschreibung einreichen

Der Ausschreibungstext soll an die jeweilig zuständige Sachbearbeitung in der Abteilung Personal und Organisation gemailt werden. Gleichzeitig wird der Text auf dem Dienstweg (Fachgebiet/Institut > Dekanat) in die Hauspost gegeben.


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