Finanzierungsquellen einer Stelle:


Der Strukurplan oder der Nachweis über verfügbare Finanzmittel bildet ab, ob und wie die jeweilige Stelle besetzt werden kann.

Unabhängig von der Finanzierungsquelle wird die Abteilung Personal und Organisation prüfen, ob die Stelle für eine (Wieder-)Besetzung zur Verfügung steht.

Achtung: Der Vermerk „kw“, also „künftig wegfallend“, im Strukturplan bedeutet, dass Stellen nicht wiederbesetzt werden. Außerdem sind evtl. Stellensperren zu beachten.

Bei Fragen und Unsicherheiten setzen Sie sich vor Beginn des Ausschreibungsprozesses gern mit der Abteilung Personal und Organisation in Verbindung.


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