Zu besetzende Stellen können sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit besetzt werden. Ausschlaggebend ist hierfür immer der zur Verfügung stehende Stellenumfang. Aufstockungen von Teilzeitstellen sind z. B. durch zusammengefasste Drittelstellen im Sekretariatsbereich oder eingeworbene Drittmittel bei Qualifikationsstellen möglich.

Bei studentischen Hilfskräften sind die Stundenzettel die Grundlage für einen Nachweis der geleisteten Arbeit. Diese werden auch aufgrund des Mindestlohngesetzes gefordert. 


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