Die Tätigkeitsbeschreibung bildet die inhaltliche Grundalge für die tarifliche Eingruppierung.


Bestandteil einer Tätigkeitsbeschreibung:

a) Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge mit einem Arbeitsergebnis)

b) dazu notwendige Qualifikationen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

c) die Zeitanteile, die für die Tätigkeiten aufgewandt werden.


Üblich ist die Benennung von ca. drei bis sechs Tätigkeitsblöcken. Je anspruchs­voller die Aufgaben und eigenständiger die Erledigung sowie spezifischer die dazu erforderlichen Kompetenzen, umso höher die tarifliche Eingruppierung!


Bei wissenschaftlich Beschäftigten unterscheidet sich die Lehrverpflichtung je nach Stellenumfang und Bezeichnung. Näheres regelt die Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung.


Tätigkeitsbeschreibungen können sich im Verlauf einer Beschäftigung verändern.

Geänderte Tätigkeitsbeschreibungen müssen auf dem Dienstweg an die Abteilung Personal und Organisation gesandt werden. Dort werden diese tarifrechtlich geprüft und bewertet und erst dann den Beschäftigten übertragen.


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