Die Kriterien für eine Vorauswahl der Bewerber:innen sind durch die Ausschreibung vorgegeben.
Im Sinne eines rechtssicheren Verfahrens erweist es sich als sinnvoll:
- „harte“ Muss-Kriterien (muss vorliegen)
- Soll-Kriterien (werden erwartet) und
- Kann-Kriterien (von Vorteil)
zu formulieren und zu bewerten, mit Hilfe derer die Auswahl derjenigen Personen erfolgen wird, die für ein Auswahlgespräch eingeladen werden sollen.
Schwerbehinderte Bewerber:innen sind grundsätzlich zu einem Auswahlgespräch einzuladen. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihnen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.
→ Mit Blick auf Bewerbungen schwerbehinderter Personen sollten Sie frühzeitig mit der Schwerbehindertenvertretung in Kontakt treten.
Achtung
Unterbleibt eine rechtlich gebotene Einladung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen der/des Bewerber:in gegen die Universität Kassel führen. In Zweifelsfällen, insbesondere bei unterschiedlicher Bewertung zu einer offensichtlichen Nicht-Eignung, sollte daher eine Rückfrage an die/den Sachbearbeiter:in in der Abteilung Personal und Organisation erfolgen.