Ausscheidende Beschäftigte (einschließlich Hilfskräfte) haben ein Anrecht darauf, ein Arbeits-/Dienstzeugnis zu erhalten. Für sie können Arbeits-/Dienstzeugnisse und die Möglichkeit, Referenzen anzugeben, eine wichtige Unterstützung zur Gestaltung künftiger Berufsperspektiven darstellen.
Es ist allerdings nur dann statthaft, schlechte Noten zu vergeben, wenn die Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis zum Beispiel mit Hilfe von dokumentierten Gesprächen, Aktenvermerken oder Abmahnungen darüber informiert wurden, dass Anlass zu Kritik bestand.