In einer so großen Einrichtung wie einer Universität kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beschäftigte unter Suchtkrankheiten leiden.

Die Dienstvereinbarung über betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie Hilfe für Suchtgefährdete und Suchtkranke bietet für solche Fälle klare Verhaltensmaßgaben, die der Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gerecht werden.

Hilfestellung gibt der Stufenplan gemäß Abschnitt IX der Dienstvereinbarung über betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie Hilfe für Suchtgefährdete und Suchtkranke, auf den hier verwiesen werden soll.

Die betrieblichen Sozialhelfenden können jederzeit für Beratungsgespräche kontaktiert und hinzugezogen werden und den gesamten Prozess des Stufenplans begleiten.


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