Ein zentrales Instrument gelingender Personalentwicklung ist das Jahresgespräch mit jeder/jedem Mitarbeiter:in.

Ein Jahresgespräch sollte mindestens 1 x pro Jahr zwischen dem disziplinarisch zuständigen Vorgesetzten und Mitarbeiter:innen geführt werden. Das Gespräch kann an die/den unmittelbaren Vorgesetzte:n delegiert werden. Es bietet beiden Seiten die Möglichkeit, sich losgelöst vom Alltagsgeschäft ungestört und offen über Arbeitszufriedenheit, Arbeitsziele, Kommunikation und Fördermöglichkeiten auszutauschen.

Jede/r Beschäftigte der Universität Kassel hat das Recht, einmal im Jahr ein solches Gespräch zu führen. Dabei hat sie oder er auch das Recht, ein Jahresgespräch mit Vorgesetzten abzulehnen.



Jahresgespräche dienen:

  • dem störungsfreien Austausch über Stand und Perspektiven der Zusammenarbeit
  • dem wechselseitigen Feedback jenseits drängender Alltagsfragen
  • der Würdigung des Beitrags zur Aufgabenerfüllung der Arbeitsgruppe/Abteilung/Einrichtung
  • der Vereinbarung und Priorisierung kommender Schritte beruflicher Entwicklung
  • dem Aufbau und der Stärkung wechselseitigen Vertrauens

Jahresgespräche dienen auch der Klärung, welcher individuelle Qualifizierungsbedarf besteht und durch welche Fortbildungen und in welchem Zeitraum dieser gedeckt werden soll. Der Gesprächsinhalt der Jahresgespräche ist vertraulich.

Es existiert ein umfangreicher Leitfaden sowie Videos für die Planung und Durchführung von Jahresgesprächen und zwar sowohl aus der Perspektive der Führungskräfte als auch der Mitarbeitenden. Dieser befindet sich im Intranet unter www.uni-kassel.de/go/jahresgespraeche.

Das Gespräch sollte rechtzeitig angekündigt und ausreichend Zeit eingeplant werden.

Hilfreich ist es auch, Gesprächsinhalte und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und mit beiderseitiger Unterschrift zu bestätigen. An Dritte werden diese Protokolle nur bei beiderseitigem Einverständnis im Ausnahmefall bzw. auszugsweise weitergegeben. Eine Be­sonderheit stellen in diesem Zusammenhang die im Rahmen von Jahresgesprächen mit Promovierenden vereinbarten Arbeitsschritte dar.


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