Die Universität Kassel legt Wert auf einen partnerschaftlichen Umgang am Arbeits- und Studienplatz ebenso auf ein diskriminierungsfreies Arbeits- und Studienklima.

Sie setzt sich dafür ein, dass keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder der Weltanschauung benachteiligt wird.

Die Universität Kassel hat zum Schutz ihrer Beschäftigten, Studierenden und Promovierenden eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt erlassen.

In der Richtlinie wird geregelt, welche Rechte Beschäftigte und andere Angehörige der Universität Kassel haben und welche Sanktionen bei Verstößen erfolgen können. Die Richtlinie nennt Stellen, an die sich betroffene Personen wenden können, um Hilfe zu erhalten bzw. sich zu beschweren. Betroffene sollen ermutigt werden, sich im Fall von sexualisierter Belästigung oder Diskriminierung an die entsprechenden Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität Kassel zu wenden.


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